Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (2. CoronaEinreiseVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 23.07.2021 BAnz AT 26.07.2021 V1; Geltung ab 27.07.2021
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 27. Juli 2021 2. CoronaEinreiseVÄndV Eingangsformel

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 21. Juli 2021 (BAnz AT 22.07.2021 V1) ist wie folgt zu berichtigen:

In der Eingangsformel werden die Wörter „Auf Grund des § 36 Absatz 8 Satz 1 bis 4" durch die Wörter „Auf Grund des § 36 Absatz 8 Satz 1 bis 4 des Infektionsschutzgesetzes" ersetzt.

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Schlussformel



Bundesministerium für Gesundheit

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