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Schlussformel - Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (28. BImSchV)

V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3125 (Nr. 48)
Geltung ab 28.07.2021; FNA: 2129-8-28-2 Umweltschutz
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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Für die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Andreas Scheuer

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