Schlussformel - Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften über das Inkrafttreten von § 22 des Reisesicherungsfondsgesetzes (RSGEGBek k.a.Abk.)

B. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3141 (Nr. 48); Geltung ab 10.07.2021
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Schlussformel



Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Im Auftrag Ruth Schröder



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