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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AuslKfzHPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AuslKfzHPflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 AuslKfzHPflV Verpflichtung des Fahrzeughalters hinsichtlich des EU-Versicherungsschutzes (vom 18.12.2007)
... nach § 3 oder führt der Führer des Fahrzeugs die nach § 4 erforderliche Versicherungsbescheinigung nicht mit, so darf der Halter nicht anordnen oder ...
§ 7 AuslKfzHPflV Kontrolle (vom 18.12.2007)
... Fehlt die nach § 4 erforderliche Versicherungsbescheinigung bei der Einreise eines Fahrzeugs aus einem anderen Gebiet ...
§ 8 AuslKfzHPflV Wegfall des Versicherungsnachweises (vom 23.11.2019)
... für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie nach § 4 dieser Verordnung ist nicht erforderlich für 1. Kraftfahrzeuge und ...
§ 9 AuslKfzHPflV Bußgeldvorschriften für EU-Versicherungsschutz (vom 15.04.2010)
... S. 11) übernommen worden sind; 2. als Führer eines Fahrzeugs entgegen § 4 Satz 2 den Nachweis nicht mit sich führt oder auf Verlangen nicht aushändigt oder  ... S. 11) übernommen worden sind, oder b) der Führer den nach § 4 Satz 2 erforderlichen Nachweis nicht mit sich ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2833; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932
Artikel 7 2. PflVGuaÄndG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
... weiterreisen kann." 5. In den Überschriften der §§ 4 bis 6 wird jeweils die Angabe „EWG-" durch die Angabe „EU-" ersetzt.  ... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Fehlt die nach § 4 erforderliche Versicherungsbescheinigung bei der Einreise eines Fahrzeugs aus einem anderen Gebiet ...