Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze (2. BSchuWGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 0. Dezember 0000 RStruktFG offen

Das Restrukturierungsfondsgesetz vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900, 1921), das zuletzt durch Artikel 7 Absatz 10 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 11a Absatz 1 werden nach der Angabe „(BGBl. II 2014 S. 1299)" ein Komma und die Wörter „geändert durch das Übereinkommen vom 27. Januar 2021 (BGBl. II 2021 S. 843, 844)" eingefügt.

2.
In § 11a Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „Absatz 1 Buchstabe d und e" durch die Wörter „Absatz 1 Buchstabe d, e und f" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. BSchuWGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BSchuWGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 2. BSchuWGuaÄndG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung
G. v. 25.03.2022 BGBl. I S. 571
Artikel 3 ERP-WPG2022uaÄndG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
... Restrukturierungsfondsgesetz vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900, 1921), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3372 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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