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Anhang 2 - Bekanntmachung nach § 77 Absatz 4, § 78 Absatz 2 und Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 5a Absatz 2 und § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes (BBesGÜB 2021/2022 k.a.Abk.)

B. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 3378 (Nr. 52)
Geltung ab 01.04.2021; FNA: 2032-26-13 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss

Anhang 2 (zu Nummer 2)


Anhang 2 wird in 1 Vorschrift zitiert


 
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Zitierungen von Anhang 2 Bekanntmachung nach § 77 Absatz 4, § 78 Absatz 2 und Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 5a Absatz 2 und § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 2 BBesGÜB 2021/2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesGÜB 2021/2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Bekanntmachung BBesGÜB 2021/2022
... des Grundgehalts nach der fortgeltenden Bundesbesoldungsordnung C, 2. als Anhang 2 die ab 1. April 2021 und ab 1. April 2022 für Beamtinnen und Beamte bei den ...