Artikel 3 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (VO2019/1111-DG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Zivilprozessordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. August 2021 ZPO § 1080, § 1111

Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 1080 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Das gilt nicht, wenn die antragstellende Person Übermittlung an sich zur Zustellung im Parteibetrieb beantragt hat."

2.
Dem § 1111 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Das gilt nicht, wenn die antragstellende Person Übermittlung an sich zur Zustellung im Parteibetrieb beantragt hat."

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 VO2019/1111-DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VO2019/1111-DG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 VO2019/1111-DG Inkrafttreten
... 1 Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 10, 13, 16, 20, 25, 26, 29, 2. Artikel 3 , 3. Artikel 4 Nummer 2 und 4. Artikel ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 34 MoPeG Änderung der Zivilprozessordnung
... vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3424 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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