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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution (StGBuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

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