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Artikel 2
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Artikel 2 - Siebzehntes AtG-ÄnderungsG (17. AtGÄndG
k.a.Abk.
)
G. v. 10.08.2021
BGBl. I S. 3528
(
Nr. 53
); Geltung ab 01.09.2021
1 Änderung
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
Artikel 1
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Schlussformel
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. September 2021 in Kraft.
Artikel 1
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: https://www.buzer.de/gesetz/14909/a276796.htm
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