Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes (AntiDopGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2021 StGB § 145d, § 164

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3513) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 145d Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 werden die Wörter „dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes" durch die Wörter „dieses Gesetzes, in § 31 Satz 1 Nummer 2 des Betäubungsmittelgesetzes oder in § 4a Satz 1 Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes" ersetzt.

b)
In dem Satzteil nach Nummer 3 werden die Wörter „dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes" durch die Wörter „dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes" ersetzt.

2.
In § 164 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes" durch die Wörter „dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AntiDopGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AntiDopGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
Artikel 1 StGBuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2021 (BGBl. I S. 3542 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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