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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der Versuchstiermeldeverordnung (TierSchVersVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3570 (Nr. 54); Geltung ab 20.08.2021, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 2 Änderung der Versuchstiermeldeverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. August 2021 VersTierMeldV § 1, § 2, Anlage

Die Versuchstiermeldeverordnung vom 12. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4145), die zuletzt durch Artikel 142 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:

„1a.
Art, Herkunft und Zahl der Tiere, einschließlich genetisch veränderter Tiere, die

a)
zur Verwendung in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes oder für wissenschaftliche Untersuchungen nach § 4 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes gezüchtet und getötet worden sind sowie

b)
nicht in solchen Tierversuchen oder für solche wissenschaftlichen Untersuchungen verwendet worden sind,".

2.
In § 2 werden die Wörter „dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „dem Bundesinstitut für Risikobewertung" ersetzt.

3.
Die Anlage wird wie folgt geändert:

a)
Die Tabelle vor den Erläuterungen zu den jeweiligen Spalten wird wie folgt geändert:

aa)
Spalte K wird wie folgt gefasst:

KPrimaten - Typ Kolonie        


 
 
bb)
Die bisherigen Spalten K bis U werden die Spalten L bis V.

b)
Die Tabelle in der Erläuterung zu Spalte E wird wie folgt gefasst:

„(A1) Mäuse (Mus musculus)

(A2) Ratten (Rattus norvegicus)

(A3) Meerschweinchen (Cavia porcellus)

(A4) Goldhamster (Mesocricetus auratus)

(A5) Chinesischer Grauhamster (Cricetulus griseus)

(A6) Mongolische Rennmäuse (Meriones unguiculatus)

(A7) Andere Nager (andere Rodentia)

(A8) Kaninchen (Oryctolagus cuniculus)

(A9) Katzen (Felis catus)

(A10) Hunde (Canis familiaris)

(A11) Frettchen (Mustela putorius furo)

(A12) Andere Fleischfresser (andere Carnivora)

(A13) Pferde, Esel und Kreuzungen (Equidae)

(A14) Schweine (Sus scrofa domesticus)

(A15) Ziegen (Capra aegagrus hircus)

(A16) Schafe (Ovis aries)

(A17) Rinder (Bos taurus)

(A18) Halbaffen (Prosimia)

(A19) Marmosetten und Tamarine (zum Beispiel Callithrix jacchus)

(A20) Javaneraffen (Macaca fascicularis)

(A21) Rhesusaffen (Macaca mulatta)

(A22) Grüne Meerkatzen (Chlorocebus spp. (in der Regel pygerythrus oder sabaeus))

(A23) Paviane (Papio spp.)

(A24) Totenkopfaffen (zum Beispiel Saimiri sciureus)

(A25-1) Andere Arten von Altweltaffen (andere Arten von Cercopithecoidea)

(A25-2) Andere Arten von Neuweltaffen (andere Arten von Ceboidea)

(A26) Menschenaffen (Hominoidea)

(A27) Andere Säugetiere (andere Mammalia)

(A28) Haushühner (Gallus gallus domesticus)

(A29) Andere Vögel (andere Aves)

(A30) Reptilien (Reptilia)

(A31) Frösche (Rana temporaria und Rana pipiens)

(A32) Krallenfrösche (Xenopus laevis und Xenopus tropicalis)

(A33) Andere Amphibien (andere Amphibia)

(A34) Zebrafische (Danio rerio)

(A35) Andere Fische (andere Pisces)

(A36) Kopffüßer (Cephalopoda)

(A37) Truthühner (Meleagris gallopavo)

(A38) Wolfsbarsch (Arten von Familien wie Serranidae, Moronidae)

(A39) Lachse, Forellen, Saiblinge und Äschen (Salmonidae)

(A40) Guppys, Schwertträger, Spitzmaulkärpflinge, Spiegelkärpflinge (Poeciliidae)".

c)
In der Erläuterung zu Spalte I wird die Tabelle wie folgt geändert:

aa)
Das Wort „EU" wird jeweils durch das Wort „Europäische Union" ersetzt.

bb)
Das Wort „registrierten" wird jeweils durch das Wort „zugelassenen" ersetzt.

cc)
Die letzte Zeile der Tabelle wird wie folgt gefasst:

„(O4) In anderen Teilen der Welt geborene Tiere".

d)
Die Tabelle in der Erläuterung zu Spalte J wird wie folgt gefasst:

„(NHPO1) In einem zugelassenen Zuchtbetrieb in der Union geborene NMP

(NHPO2) In der Union, jedoch nicht in einem zugelassenen Zuchtbetrieb geborene sowie im restlichen Europa geborene NMP

(NHPO3) In Asien geborene NMP

(NHPO4) In Amerika geborene NMP

(NHPO5) In Afrika geborene NMP

(NHPO6) In anderen Teilen der Welt geborene NMP".

e)
Die Erläuterung zu Spalte K wird wie folgt gefasst:

„Spalte K:

Die Spalte ist nur bei der Verwendung von Primaten auszufüllen. Es ist anzugeben, ob es sich bei der Zucht um eine „Selbsterhaltende Kolonie" handelt (Ja/Nein)."

f)
Die Erläuterung zu der Spalte K wird die Erläuterung zu der Spalte L und die letzte Zeile in der Tabelle wird gestrichen.

g)
Die bisherigen Erläuterungen zu den Spalten L bis N werden die Erläuterungen zu den Spalten M bis O.

h)
Die Tabelle in der Erläuterung zu der neuen Spalte O wird wie folgt gefasst:

„(PB1) Grundlagenforschung/Onkologie
(PB2) Grundlagenforschung/Kardiovaskuläres System (Blut- und Lymphgefäße)
(PB3) Grundlagenforschung/Nervensystem
(PB4) Grundlagenforschung/Atmungssystem
(PB5) Grundlagenforschung/Gastrointestinales System, einschließlich Leber
(PB6) Grundlagenforschung/Muskuloskelettales System
(PB7) Grundlagenforschung/Immunsystem
(PB8) Grundlagenforschung/Urogenitales System/Fortpflanzungssystem
(PB9) Grundlagenforschung/Sinnesorgane (Haut, Augen, Ohren)
(PB10) Grundlagenforschung/Endokrines System/Stoffwechsel
(PB14) Grundlagenforschung/Entwicklungsbiologie
(PB11) Grundlagenforschung/Multisystemisch
(PB12) Grundlagenforschung/Ethologie, Tierverhalten, Tierbiologie
(PB13) Grundlagenforschung/Andere
(PT21) Translationale und angewandte Forschung/Krebserkrankungen des Menschen
(PT22) Translationale und angewandte Forschung/Infektionskrankheiten des Menschen
(PT23) Translationale und angewandte Forschung/Kardiovaskuläre Erkrankungen des Menschen
(PT24) Translationale und angewandte Forschung/Nerven- und Geisteserkrankungen des Menschen
(PT25) Translationale und angewandte Forschung/Atemwegserkrankungen des Menschen
(PT26) Translationale und angewandte Forschung/Gastrointestinale Erkrankungen des Menschen, einschließlich der Leber
(PT27) Translationale und angewandte Forschung/Muskuloskelettale Erkrankungen des Menschen
(PT28) Translationale und angewandte Forschung/Immunerkrankungen des Menschen
(PT29) Translationale und angewandte Forschung/Erkrankungen des urogenitalen/des Fortpflanzungssystems des Menschen
(PT30) Translationale und angewandte Forschung/Erkrankungen der Sinnesorgane (Haut, Augen und Ohren) des Menschen
(PT31) Translationale und angewandte Forschung/Erkrankungen des endokrinen Systems/des Stoffwechselsystems des Menschen
(PT32) Translationale und angewandte Forschung/Andere Humanerkrankungen
(PT33) Translationale und angewandte Forschung/Tiererkrankungen und -krankheiten
(PT38) Translationale und angewandte Forschung/Tierernährung
(PT34) Translationale und angewandte Forschung/Tierschutz
(PT35) Translationale und angewandte Forschung/Krankheitsdiagnose
(PT36) Translationale und angewandte Forschung/Pflanzenkrankheiten
(PT37) Translationale und angewandte Forschung/Nicht regulatorische Toxikologie und Ökotoxikologie
(PE40) Schutz der natürlichen Umwelt im Interesse der Gesundheit oder des Wohlbefindens von Menschen und Tieren
(PS41) Erhaltung der Art
(PE42-1) Hochschulausbildung
(PE42-2) Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten
(PF43) Forensische Untersuchungen
(PG43) Erhaltung von Kolonien etablierter genetisch veränderter Tiere, die nicht in anderen Verfahren verwendet werden
(PR51) Routineproduktion/Produkt auf Blutbasis
(PR52) Routineproduktion/Monoklonale Antikörper nur im Aszites-Verfahren
(PR54) Routineproduktion/Monoklonale und polyklonale Antikörper (ausgenommen im Aszites-Verfahren)
(PR53) Routineproduktion/Andere Produkte
(PR61) Regulatorischer Zweck, Qualitätskontrolle/Chargenunbedenklichkeitsprüfung
(PR62) Regulatorischer Zweck, Qualitätskontrolle/Pyrogenitätsprüfung
(PR63) Regulatorischer Zweck, Qualitätskontrolle/Chargenpotenzprüfung
(PR64) Regulatorischer Zweck, Qualitätskontrolle/Andere Qualitätskontrolle
(PR71) Regulatorischer Zweck/Andere Wirksamkeits- und Toleranzprüfung
(PR81) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Akute Toxizität/LD50, LC50
(PR82) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Akute Toxizität/Andere letale Methoden
(PR83) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Akute Toxizität/Nichtletale Methoden
(PR84) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Hautreizung/-verätzung
(PR85) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Hautsensibilisierung
(PR86) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Augenreizung/-verätzung
(PR87) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Toxizität - bei wiederholter Verabreichung/bis zu 28 Tagen
(PR88) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Toxizität - bei wiederholter Verabreichung/29-90 Tage
(PR89) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Toxizität - bei wiederholter Verabreichung/mehr als 90 Tage
(PR90) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Karzinogenität
(PR91) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Gentoxizität
(PR92) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Reproduktionstoxizität
(PR93) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Entwicklungstoxizität
(PR94) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Neurotoxizität
(PR95) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Kinetik (Pharmakokinetik, Toxikokinetik, Rückstandsabbau)
(PR96) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Pharmakodynamik (einschließlich Sicherheitspharmakologie)
(PR97) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfung, nach Prüfungsarten/Fototoxizität
(PR98) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Ökotoxizität/Akute Toxizität (Ökotoxizität)
(PR99) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Ökotoxizität/Chronische Toxizität (Ökotoxizität)
(PR100) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Ökotoxizität/Reproduktionstoxizität (Ökotoxizität)
(PR101) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Ökotoxizität/Endokrine Wirkung (Ökotoxizität)
(PR102) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Ökotoxizität/Bioakkumulation (Ökotoxizität)
(PR103) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Ökotoxizität/Andere Ökotoxizität
(PR104) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Unbedenklichkeitsprüfung von Nahrungs- und Futtermitteln
(PR105) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Unbedenklichkeit für Zieltiere
(PR107) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Kombinierte Endpunkte
(PR106) Regulatorischer Zweck, Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungsarten/Andere Toxizität oder Unbedenklichkeitsprüfung".

i)
Die bisherigen Erläuterungen zu den Spalten O und P werden die Erläuterungen zu den Spalten P und Q mit der Maßgabe, dass in der neuen Spalte Q der Begriff „PR51" durch den Begriff „PR61" ersetzt wird.

j)
Die letzte Zeile in der Tabelle in der Erläuterung zu Spalte Q wird wie folgt gefasst:

„(LT 10) Andere Vorschriften".

k)
Die bisherigen Erläuterungen zu den Spalten Q bis U werden die Erläuterungen zu den Spalten R bis V.



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der Versuchstiermeldeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 TierSchVersVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchVersVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel TierSchVersVuaÄndV 1)
... durch die Verordnung (EU) 2019/1010 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115) geändert worden ist. Artikel 2 dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/569 der Kommission vom 16. April ...