Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.08.2021 BAnz AT 19.08.2021 V1; Geltung ab 20.08.2021
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Eingangsformel



Auf Grund des § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2, Satz 3, 9, 12 und 13 Nummer 2 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, dessen Absatz 3 Satz 3 durch Artikel 2a Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit nach Anhörung des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Verbands der Privaten Krankenversicherung:



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