Zitierungen von § 1 PPeKDAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PPeKDAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PPeKDAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PPeKDAV Technische Grundlagen des Abrufverfahrens (vom 01.11.2023)
... geltenden Fassung bleibt unberührt. (2) Das Lichtbild sowie bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 die Unterschrift sind von der Pass- oder Personalausweisbehörde im Datenformat ISO/IEC ...
§ 3 PPeKDAV Standards der Datenübermittlung (vom 01.11.2023)
... ein Datenaustauschformat in dem Standard XInneres für die Übermittlung von Daten nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 aus den Pass- oder Personalausweisregistern der jeweils zuständigen Pass- oder ... Übermittlungen von Daten zwischen Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie für die Übermittlung von Daten im Rahmen des automatisierten Lichtbildabrufs an ... von Daten im Rahmen des automatisierten Lichtbildabrufs an die abrufenden Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 . (2) OSCI-Transport ist der am 6. Juni 2002 herausgegebene Standard für ein ...
§ 4 PPeKDAV Auswahldaten; Voraussetzung der Übermittlung (vom 01.11.2023)
... Als Auswahldaten für Abrufe nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 können verwendet werden: 1. der Familienname, die Vornamen, der Tag der Geburt und ... (2) Aus dem Pass- oder Personalausweisregister darf 1. bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 eine Übermittlung des Lichtbilds und 2. bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 Nummer ... 1 Nummer 1 und Nummer 2 eine Übermittlung des Lichtbilds und 2. bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 eine Übermittlung des Lichtbilds und der Überschrift nur dann erfolgen, wenn ... Übereinstimmung geführt hat. (3) Als Auswahldaten für Abrufe nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie zur Adressierung von automatisierten Mitteilungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 ... nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie zur Adressierung von automatisierten Mitteilungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 können die Seriennummer und das Geburtsdatum verwendet ...
§ 5 PPeKDAV Übergangsregelungen (vom 01.11.2023)
... Abweichend von § 1 Absatz 2 Satz 1 dürfen automatisierte Abrufe nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4 bis zum 31. Oktober 2025 auch im ... (2) Abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 dürfen elektronische Datenabrufe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 bis zum 30. April 2024 auch unter Zugrundelegung des Datenaustauschformats XLichtbild aus dem Standard ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 5 PAuswVuaÄndV Änderung der Pass- und Personalausweisdatenabrufverordnung
... (Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung - PPeKDAV)". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich und ... - PPeKDAV)". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Anwendungsbereich und Verfahrensgrundsätze (1) Diese Verordnung regelt die ... Übermittlungen von Daten zwischen Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie für die Übermittlung von Daten im Rahmen des automatisierten Lichtbildabrufs an ... von Daten im Rahmen des automatisierten Lichtbildabrufs an die abrufenden Behörden nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 ." b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Das ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern „nach § 1 Absatz 1" die Wörter „Nummer 1 bis 4" eingefügt. b) Absatz 2 ... „(2) Aus dem Pass- oder Personalausweisregister darf 1. bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 eine Übermittlung des Lichtbilds und 2. bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 ... 1 Nummer 1 und Nummer 2 eine Übermittlung des Lichtbilds und 2. bei Abrufen nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 eine Übermittlung des Lichtbilds und der Überschrift nur dann erfolgen, ... Absatz 3 wird angefügt: „(3) Als Auswahldaten für Abrufe nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie zur Adressierung von automatisierten Mitteilungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 ... nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 sowie zur Adressierung von automatisierten Mitteilungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 können die Seriennummer und das Geburtsdatum verwendet werden." 6. Folgender ... angefügt: „§ 5 Übergangsregelungen (1) Abweichend von § 1 Absatz 2 Satz 1 dürfen automatisierte Abrufe nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4 bis zum 31. Oktober 2025 auch im ... (2) Abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 dürfen elektronische Datenabrufe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 bis zum 30. April 2024 auch unter Zugrundelegung des Datenaustauschformats XLichtbild aus dem Standard ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed