Zitierungen von § 6 BNetzABGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BNetzABGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNetzABGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Artikel 1 1. BNetzABGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
... in Absatz 1 Genannten haben entsprechende Angaben von Amts wegen zu machen." 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...


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