Artikel 2 - Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften (BNatSchGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2021 AusglLeistG § 3

In § 3 Absatz 14 Satz 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1665), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. März 2011 (BGBl. I S. 450) geändert worden ist, wird die Angabe „65.000" durch die Angabe „73.000" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BNatSchGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNatSchGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 BNatSchGuaÄndG Inkrafttreten
... dem die Rechtsverordnung nach Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a in Kraft tritt. (4) Die Artikel 2 und 3 treten am 1. September 2021 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 34 KrZwMGEG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1665), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Personengesellschaft" durch die ...


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