Zitierungen von § 16 SEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 SEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 SEG Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für geschädigte Personen, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden
... und angemessene Leistungen der medizinischen Versorgung der anerkannten Schädigungsfolge nach § 16 Nummer 1 und 5 werden bis zur Höhe des Zweifachen der Vergütung erstattet, die bei Erbringung als ... werden. (4) Die Kosten für weitere Leistungen der medizinischen Versorgung nach § 16 Nummer 6 bis 12 werden bis zu der Höhe erstattet, die bei Erbringung im Inland angefallen wären. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 46 SVReformG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (vom 29.12.2023)
... 44 des Siebten Buches," durch die Wörter „nach § 44 des Siebten Buches, nach § 16 Nummer 8 des Soldatenentschädigungsgesetzes in Verbindung mit § 17 des Soldatenentschädigungsgesetzes," ersetzt. 5. ... durch die Wörter „nach § 34 des Beamtenversorgungsgesetzes, nach § 16 Nummer 8 des Soldatenentschädigungsgesetzes in Verbindung mit § 17 des Soldatenentschädigungsgesetzes" ersetzt. 8. ...
Artikel 76 SVReformG Weitere Änderung der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung
... Kapitels 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 des Soldatenentschädigungsgesetzes, mit Ausnahme des § 16 Nummer 12 des Soldatenentschädigungsgesetzes , zu gewähren, soweit diese für die Soldatin oder den Soldaten günstiger sind. Das ... hat, dass eine solche gesundheitliche Schädigung wahrscheinlich vorliegt; die Leistungen nach § 16 Nummer 4 des Soldatenentschädigungsgesetzes werden erst nach Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung gewährt." b) ... die Wörter „§ 24 des Bundesversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 16 Nummer 11 des Soldatenentschädigungsgesetzes " ersetzt. 3. § 28 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In ... „§ 44 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „ § 16 Nummer 8 des Soldatenentschädigungsgesetzes " ersetzt. b) Nummer 1 wird aufgehoben. c) Die Nummern 2 bis 4 werden ...


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