Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 1 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes ... beamtenrechtlichen Vorschriften über die Unfallfürsorge bestehen." 32. § 68 wird wie folgt gefasst: „§ 68 Erstattung von Leistungen durch ... bestehen." 32. § 68 wird wie folgt gefasst: „ § 68 Erstattung von Leistungen durch öffentlich-rechtliche Stellen (1) Hat die ...
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