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Zitierungen von § 8 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SVG Berufsberatung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
... ihrer zivilberuflichen Bildung, Eingliederung sowie deren Förderung nach den §§ 6 bis 14 frühzeitig und umfassend zu beraten. Die Berufsberatung ist verbindliche ...
§ 9 SVG Eingliederungsmaßnahmen
... können auch nach Ablauf der Wehrdienstzeit gefördert werden. § 8 Absatz 3 gilt entsprechend. (3) Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit mit einer ... das 50. Lebensjahr vollendet haben, gilt bei Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen § 8 Absatz 3 entsprechend. (5) Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit mit einer ... - unter Beteiligung des Sozialdienstes der Bundeswehr anbietet. § 8 Absatz 3 gilt entsprechend. Die Ehegattin, der Ehegatte und Personen, mit denen die Soldatin oder ... vier Betriebspraktika mit einer Dauer von jeweils höchstens einem Monat. § 8 Absatz 3 gilt entsprechend. (7) Für frühere Soldatinnen auf Zeit und ... eines Arbeitsvertrags auf deren oder dessen Antrag festzustellen. Absatz 7 Satz 2 und § 8 Absatz 3 gelten ...
§ 10 SVG Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben
... und beruflichen Eingliederung der Soldatin oder des Soldaten, werden erstattet. § 8 Absatz 3 gilt entsprechend. (5) Andere Ansprüche nach diesem Gesetz bleiben von der ...
§ 15 SVG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
... Das Nähere zur Durchführung der Förderung nach den §§ 5 bis 9, 54 und 55 bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des ...
§ 126 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
... umgewandelt wird. § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 3, § 7 Absatz 7, 9 und 12, § 8 Absatz 1 und 2 , die §§ 9, 10 und 16 Absatz 4 und 6, die §§ 17 und 19 Absatz 7 sowie die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 15 SVReformG Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung
... ersetzt. g) In Absatz 10 Satz 1 werden die Wörter „nach § 8 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 11 des Soldatenversorgungsgesetzes" ...
Artikel 17 SVReformG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „des § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 6. Die Überschrift zu Teil 2 wird wie folgt gefasst:  ... „§ 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 8. § 7 wird wie folgt geändert: a) Die ... 6 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. b) In Absatz 5 Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 des ... § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 12. Die Überschrift zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:  ...