interne Verweise§ 113 SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (vom 01.01.2025) ... oder den Versorgungsempfänger günstiger ist, die §§ 53 und 54 in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung, längstens für weitere sieben Jahre ... bestehendes Beschäftigungsverhältnis andauert. c) Bei der Anwendung des § 54 Absatz 1 Satz 1 treten an die Stelle der dort genannten Vorschriften die entsprechenden Vorschriften des bis zum ... die entsprechenden Vorschriften des bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Rechts. d) § 54 gilt nicht, solange eine am 31. Dezember 1991 über diesen Zeitpunkt hinaus bestehende ...
§ 114 SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (vom 01.01.2025) ... oder den Versorgungsempfänger günstiger ist, die §§ 53 und 54 in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung, längstens für weitere sieben Jahre ... bestehendes Beschäftigungsverhältnis andauert. b) Bei der Anwendung des § 54 Absatz 1 Satz 1 treten an die Stelle der dort genannten Vorschriften die entsprechenden Vorschriften des § 54 ... 1 Satz 1 treten an die Stelle der dort genannten Vorschriften die entsprechenden Vorschriften des § 54 Absatz 1 Satz 1 des bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Rechts. c) § 54 gilt nicht, solange eine ... des § 54 Absatz 1 Satz 1 des bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Rechts. c) § 54 gilt nicht, solange eine am 31. Dezember 1991 über diesen Zeitpunkt hinaus bestehende ...
Zitat in folgenden NormenStreitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG)
Artikel 1 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
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