Zitierungen von § 84 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 84 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich
... 6, 9, 11 und 56 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 2 sowie der §§ 63, 65, 84 bis 87 und 89 bis 91 gilt nicht für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die keinen ...
§ 53 SVG Ausgleich bei Altersgrenzen
... entsprechend. Der Ausgleich wird nicht neben einer einmaligen Unfallentschädigung ( § 84 ) oder einer einmaligen Entschädigung (§ 85) gewährt. (2) Schwebt im ...
§ 56 SVG Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld für Hinterbliebene von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten
... Sterbegeld wird nicht gewährt, wenn eine einmalige Unfallentschädigung nach § 84 oder eine einmalige Entschädigung nach § 85 zusteht. Das Sterbegeld vermindert ...
§ 125 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes
... der Anspruch auf eine einmalige Unfallentschädigung nach § 84 oder auf eine einmalige Entschädigung nach § 85 in der Zeit vom 1. Dezember 2002 bis zum ... beträgt die Entschädigung 1. nach § 84 Absatz 3 Nummer 1 und § 85 Absatz 1 150.000 Euro, 2. nach ... 1 und § 85 Absatz 1 150.000 Euro, 2. nach § 84 Absatz 3 Nummer 2 und § 85 Absatz 3 Nummer 1 100.000 Euro, 3. ... und § 85 Absatz 3 Nummer 1 100.000 Euro, 3. nach § 84 Absatz 3 Nummer 3 und § 85 Absatz 3 Nummer 2 40.000 Euro, 4. ... und § 85 Absatz 3 Nummer 2 40.000 Euro, 4. nach § 84 Absatz 3 Nummer 4 und § 85 Absatz 3 Nummer 3 20.000 Euro.  ... Aus gleichem Anlass bereits gewährte Leistungen nach § 84 oder § 85 sind anzurechnen. Die Sätze 1 und 2 gelten für die einmalige ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 5 SVReformG Änderung des Soldatengesetzes
... Absatz 1 ablehnen, wenn auf Grund desselben Sachverhalts eine einmalige Unfallentschädigung ( § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes ) oder ein Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen nach dem ...
Artikel 14 SVReformG Änderung der Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
... folgt gefasst: „Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes (Soldaten-Unfallentschädigungsverordnung - SUEV)". 2. In § 1 Absatz 1 ... 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 84 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Soldatenversorgungsgesetzes " ...
Artikel 18 SVReformG Änderung der Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung
... „nach § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes " und die Wörter „nach § 63a oder § 63e des ...


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