Zitierungen von § 108 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 108 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 80 SEG Grundsätze (vom 01.01.2025)
... im Dezember 2024 ausschließlich Leistungen nach § 85 oder § 80 in Verbindung mit § 108 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Soldatenversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung oder 2. Leistungen nach § 80 in ... 31. Dezember 2024 geltenden Fassung oder 2. Leistungen nach § 80 in Verbindung mit § 108 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Soldatenversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung sowie Berufsschadensausgleich nach § 80 des ... die im Dezember 2024 ausschließlich Leistungen nach § 80 in Verbindung mit § 108 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung erhalten und deren Ansprüche vor dem 1. Januar ... 1 gilt nicht für Waisen, die im Dezember 2024 Leistungen nach § 80 in Verbindung mit § 108 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung in Verbindung mit § 45 Absatz 3 Satz 1 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 3 SVReformG Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... § 108 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), das zuletzt durch ...

Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 1 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes
... im Dezember 2024 ausschließlich Leistungen nach § 85 oder § 80 in Verbindung mit § 108 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Soldatenversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung oder 2. Leistungen nach § 80 in ... Dezember 2024 geltenden Fassung oder 2. Leistungen nach § 80 in Verbindung mit § 108 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Soldatenversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung sowie Berufsschadensausgleich nach § 80 des ... die im Dezember 2024 ausschließlich Leistungen nach § 80 in Verbindung mit § 108 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung erhalten und deren Ansprüche vor dem 1. Januar ... 1 gilt nicht für Waisen, die im Dezember 2024 Leistungen nach § 80 in Verbindung mit § 108 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung in Verbindung mit § 45 Absatz 3 Satz 1 ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed