Artikel 37 - Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SVReformG k.a.Abk.)

G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 90
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Artikel 37 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 37 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 SGB IV offen

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 122 gestrichen.

2.
In § 7 Absatz 3 Satz 3 und § 23c Absatz 1 Satz 1 werden jeweils nach dem Wort „Entschädigung," die Wörter „Krankengeld der Soldatenentschädigung," eingefügt.

3.
§ 18a Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden nach dem Wort „Entschädigung," die Wörter „das Krankengeld der Soldatenentschädigung," eingefügt.

b)
Nummer 8 wird wie folgt gefasst:

„8.
der Berufsschadensausgleich nach Kapitel 10 des Vierzehnten Buches sowie nach Gesetzen, die die entsprechende Anwendung des Vierzehnten Buches vorsehen, und der Erwerbsschadensausgleich nach dem Soldatenentschädigungsgesetz,".

4.
§ 122 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 37 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 37 SVReformG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVReformG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Artikel 4a EpiLageAufhG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932 ) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe ...


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