Artikel 86 - Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SVReformG k.a.Abk.)

G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 90
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Artikel 86 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 86 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 KVLG 1989 offen

Das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 2 Nummer 3 werden vor dem Wort „berechnetes" die Wörter „oder nach dem Soldatenentschädigungsgesetz" eingefügt.

2.
In § 25 Absatz 1 Nummer 2 werden nach dem Wort „Entschädigung" die Wörter „, Krankengeld der Soldatenentschädigung" eingefügt.

3.
In § 48 Absatz 2 werden die Wörter „oder von Krankengeld der Sozialen Entschädigung" durch die Wörter „, Krankengeld der Sozialen Entschädigung oder Krankengeld der Soldatenentschädigung" ersetzt.

4.
§ 67 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 86 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 86 SVReformG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVReformG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Artikel 7d TAMGEG Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
... Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 86 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 2d eingefügt: „(2d) Ab dem ...


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