interne Verweise§ 6 CoronaImpfV Vergütung von Leistungen (vom 08.04.2023) ... bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung für bis zum 7. April 2023 erbrachte Leistungen nach § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung, mit Ausnahme der Erstellung eines ... sowie am 24. und 31. Dezember 36 Euro. Satz 1 gilt nicht, wenn die Leistungen nach § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung durch eigenes Personal der zuständigen ... besteht nicht, 1. für einen Betriebsarzt, wenn er die Leistungen nach § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung im Rahmen eines ... einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten, soweit die Leistungen im Sinne des § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung bereits anderweitig im Wege seiner Beauftragung ... in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung für die Leistungen nach § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung, mit Ausnahme der Erstellung eines ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 29.12.2021 BAnz AT 30.12.2021 V4
Artikel 1 3. CoronaImpfVÄndV ... Leistungserbringer nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 6 für die Leistungen nach § 1 Absatz 2 , mit Ausnahme der Erstellung eines COVID-19-Zertifikats im Sinne des § 22 Absatz 5 des ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 23.05.2022 BAnz AT 24.05.2022 V1
Artikel 1 5. CoronaImpfVÄndV ... weitere Schutzimpfungen". 2. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 1 folgende Angabe zu § 1a eingefügt: „§ 1a Schutzimpfung gegen ... 1a Schutzimpfung gegen weitere übertragbare Krankheiten". 3. In § 1 Absatz 2 Satz 1 wird nach den Wörtern „Allergien, die Verabreichung des Impfstoffs" ein Komma ... 22 Absatz 5" durch die Angabe „§ 22a Absatz 5" ersetzt. 4. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Schutzimpfung gegen weitere ... bleiben unberührt." 5. In § 2 werden nach der Angabe „ § 1 Absatz 2" die Wörter „sowie der Anspruch auf Versorgung mit Schutzimpfungen nach ... dem Wort „haben" die Wörter „bei der Durchführung von Leistungen nach § 1 Absatz 2" eingefügt. bbb) In Nummer 5 werden die Wörter „Nummer ... dem Wort „haben" die Wörter „bei der Durchführung von Leistungen nach § 1 Absatz 2" eingefügt. b) In Absatz 4 Satz 1 und 2 wird nach der Angabe ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 29.12.2022 BAnz AT 30.12.2022 V1
Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 16.12.2021 BAnz AT 17.12.2021 V1
Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 15.11.2021 BAnz AT 15.11.2021 V1
Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 07.01.2022 BAnz AT 10.01.2022 V1
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