§ 2 - Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzeitV k.a.Abk.)

V. v. 02.04.1977 BGBl. I S. 531; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 226
Geltung ab 06.04.1977; FNA: 792-1-3 Jagdwesen
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§ 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Jagdzeiten vom 13. Juli 1967 (BGBl. I S. 723) außer Kraft.



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