§ 10 - Milchwirtschaftlicher-Labormeister-Prüfungsverordnung (MilchLMeistPrV)

V. v. 07.09.2021 BGBl. I S. 4194 (Nr. 64)
Geltung ab 16.09.2021; FNA: 806-22-4-8 Berufliche Bildung

§ 10 Anforderungen und Prüfungsinhalte


§ 10 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Im Prüfungsteil Labor- und Unternehmensführung hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Unternehmen erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.

(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:

1.
Einordnen und Beurteilen von Unternehmensformen, der Rahmenbedingungen von Unternehmensgründung und der Unternehmensabsicherung,

2.
Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und Strukturen eines milchwirtschaftlichen Labors,

3.
Erarbeiten und Umsetzen von Marketingkonzepten einschließlich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

4.
Entwickeln, Optimieren und Anwenden des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements,

5.
Erstellen und Umsetzen der Unternehmens- und Arbeitsorganisation,

6.
Steuern der Beschaffung einschließlich Ausschreibungen und Vergaben,

7.
Bearbeiten von Mängelansprüchen,

8.
Erstellen von Angeboten und Bearbeiten von Aufträgen, Durchführen und Bewerten von betriebswirtschaftlichen Kalkulationen und Auswertungen sowie von Controllingmaßnahmen,

9.
Analysieren und Bewerten der Unternehmensentwicklung, insbesondere in Bezug auf Investition und Finanzierung, Liquidität, Rentabilität und Stabilität,

10.
Anwenden von Möglichkeiten der Digitalisierung betriebswirtschaftlicher Prozesse,

11.
Umsetzen von Datenmanagement und Datenschutz,

12.
Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Vertragsrecht und Haftungsrecht sowie aus dem Arbeits- und Sozialrecht,

13.
Anwenden von Grundsätzen der betriebswirtschaftlichen Buchführung sowie der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und Steuerverfahren sowie

14.
Bewerten von Absicherungssystemen, insbesondere durch Versicherungen.

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Zitierungen von § 10 MilchLMeistPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 MilchLMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchLMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MilchLMeistPrV Qualifizierungsbereiche
... § 4 in Verbindung mit den Anforderungen und Prüfungsinhalten nach den §§ 6, 10 und ...
§ 12 MilchLMeistPrV Betriebswirtschaftliche Situationsanalyse
... Die Situation wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und muss sich auf die in § 10 Absatz 2 genannten Inhalte beziehen. (2) Die zu prüfende Person hat die Analyse ... Ergebnisse der Situationsanalyse sowie auf die hierfür relevanten Prüfungsinhalte nach § 10 Absatz 2 . (3) Für die Durchführung der betriebswirtschaftlichen ...
§ 13 MilchLMeistPrV Schriftliche Prüfung
... anzufertigenden Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben aus den Prüfungsinhalten nach § 10 Absatz 2 . (2) Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 180 ...


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