Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 (KSAbgV 2022 k.a.Abk.)

V. v. 13.09.2021 BGBl. I S. 4243 (Nr. 65); aufgehoben durch § 2 V. v. 04.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 240
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 8253-1-3-33 Künstlersozialversicherung
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§ 1 Bestimmung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe



Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2022 beträgt 4,2 Prozent.



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