Berichtigung - Berichtigung des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (2. ITSiGB k.a.Abk.)

B. v. 14.09.2021 BGBl. I S. 4304 (Nr. 66); Geltung ab 28.05.2021

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 28. Mai 2021 2. ITSiG Artikel 4, AWV § 55a

Das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 4 sind die Wörter „§ 55 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2" durch die Wörter „§ 55a Absatz 1 Nummer 2" zu ersetzen.



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