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Zitierungen von § 4 TestV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 TestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 TestV Abrechnung der Leistungen (vom 01.03.2023)
... der Leistungserbringer tätig ist. (2) Einrichtungen und Unternehmen nach § 4 Absatz 2 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung rechnen die Sachkosten für die selbst ... 2023 geltenden Fassung selbst beschafften Antigen-Tests von Einrichtungen und Unternehmen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung, die nach § 72 des Elften Buches ... 2023 geltenden Fassung berechtigten Leistungserbringer sowie Einrichtungen und Unternehmen nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 und 5 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen nach ... nach § 12 Absatz 1, 2, 5 und 6 im Zusammenhang mit der Testung von Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung dürfen nicht abgerechnet werden; dies gilt ... dürfen nicht abgerechnet werden; dies gilt nicht für die Testung von Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung in Einrichtungen und Unternehmen nach § 4 ... in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung in Einrichtungen und Unternehmen nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 und 5 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung. Einrichtungen und Unternehmen nach ... in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung. Einrichtungen und Unternehmen nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 und 5 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung rechnen die Leistungen nach § 12 Absatz 3 ... von den Sachkosten nach § 11 ab. Diejenigen Einrichtungen und Unternehmen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung, die nach § 72 des Elften Buches ... die Anschrift der getesteten Person, die Art der Leistung, der Testgrund nach den §§ 2 bis 4b der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung, der Tag, ... fest. Im Vordruck ist insbesondere nach der Art der Testung, den in den §§ 2 bis 4b der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung genannten ... Februar 2023 geltenden Fassung genannten Fällen und in den Fällen der §§ 3 und 4 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung danach zu differenzieren, welcher Art einer ...
§ 12 TestV Vergütung von weiteren Leistungen (vom 01.03.2023)
... beträgt je Testung 4 Euro. (3) Sofern Einrichtungen und Unternehmen nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 und 5 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung im Rahmen ihres einrichtungs- oder ... Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für diejenigen Einrichtungen und Unternehmen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung, die nach § 72 des Elften Buches ... des Personals in nichtärztlich oder nichtzahnärztlich geführten Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung und von einem Leistungserbringer nach § 6 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 29.06.2022 BAnz AT 29.06.2022 V1
Artikel 1 3. TestVÄndV
... wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist, 5. Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 , 6. Personen, die an dem Tag, an dem die Testung erfolgt, a) eine ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 24.11.2022 BAnz AT 24.11.2022 V2
Artikel 1 5. TestVÄndV Änderung der Coronavirus-Testverordnung
... Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests: 1. Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 , 2. Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 ... und werden die Wörter „§ 6 Absatz 4 Satz 1" durch die Wörter „ § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 6" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In ... Satz 4 werden die Wörter „§ 6 Absatz 4 Satz 1" durch die Wörter „ § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 6" ersetzt und werden nach den Wörtern „von ihnen" die Wörter ... Satz 3 werden die Wörter „§ 6 Absatz 4 Satz 1" durch die Wörter „ § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 6" ersetzt. 8. § 13 wird wie folgt geändert: a) In ...
Artikel 2 5. TestVÄndV Weitere Änderung der Coronavirus-Testverordnung
... Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 bis 6 sowie § 17 werden aufgehoben. 2. § 7 wird wie folgt geändert: ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach der Angabe „ § 4 Absatz 2" die Wörter „der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar ... nach den Wörtern „§ 6 Absatz 4 Satz 1" und nach den Wörtern „ § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 6" jeweils die Wörter „der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. ... 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „ § 4 Absatz 2 Nummer 4 und 5" und nach den Wörtern „§ 6 Absatz 1 Nummer 2 und 3" jeweils die ... Fassung" eingefügt. bb) In Satz 2 werden nach den Wörtern „ § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3", nach den Wörtern „§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" und nach den ... Wörtern „§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3", nach den Wörtern „ § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" und nach den Wörtern „§ 4 Absatz 2 Nummer 4 und 5" jeweils die ... den Wörtern „§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" und nach den Wörtern „ § 4 Absatz 2 Nummer 4 und 5" jeweils die Wörter „der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. ... Fassung" eingefügt. cc) In Satz 3 werden nach den Wörtern „ § 4 Absatz 2 Nummer 4 und 5" die Wörter „der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 ... Fassung" eingefügt. dd) In Satz 4 werden nach den Wörtern „ § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 6" und nach den Wörtern „§ 6 Absatz 4 Satz 1" jeweils die ... 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „ § 4 Absatz 2 Nummer 4 und 5" die Wörter „der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 ... Fassung" eingefügt. bb) In Satz 3 werden nach den Wörtern „ § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 6" die Wörter „der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 ... eingefügt. c) In Absatz 4 Satz 1 werden nach den Wörtern „ § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 6" und nach den Wörtern „§ 6 Absatz 1 Nummer 2 und 3" jeweils die ...

Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 7 CovidIfSGAnpG 2022 Änderung der Coronavirus-Testverordnung
... des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen und Unternehmen" ersetzt. 2. § 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 36 ...

Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 16.12.2021 BAnz AT 17.12.2021 V1
Artikel 2 CoronaImpfVuTestVÄndV Änderung der Coronavirus-Testverordnung
... (BAnz AT 12.11.2021 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „bis 5" durch die Angabe „bis 7" ersetzt. 2. ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 29.03.2022 BAnz AT 30.03.2022 V1
Artikel 1 2. TestVÄndV
... 22 Absatz 7" durch die Angabe „§ 22a Absatz 7" ersetzt. 3. In § 4 Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz wird die Angabe „§ 22 Absatz 7" durch die Angabe „§ 22a Absatz 7" ...