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Zitierungen von § 13 TestV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 TestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7a TestV Abrechnungsprüfung (vom 01.03.2023)
... § 7, einschließlich der abgerechneten Sachkosten nach § 11 und der Kosten nach § 13 . Abweichend von Satz 1 prüft die Kassenärztliche Vereinigung die Abrechnungen ... die Auftrags- und Leistungsdokumentation nach § 7 Absatz 5 und die Dokumentation nach § 13 Absatz 3 und 4 . Die Kassenärztliche Vereinigung ist befugt, die Daten nach Satz 2 für Zwecke ... Leistungserbringer und die sonstigen abrechnenden Stellen nach den §§ 7 und 13 haben die abgerechnete und ausgezahlte Vergütung an die Kassenärztliche Vereinigung ... der Leistungserbringer und der jeweiligen sonstigen abrechnenden Stelle nach §§ 7 und 13 verrechnen. Die Kassenärztliche Vereinigung zahlt die ...
§ 14 TestV Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (vom 01.03.2023)
... Absatz 1 Satz 1 und 2 übermittelten Angaben und die ihnen nach § 7 Absatz 4 Satz 1 und § 13 Absatz 5 Satz 2 und 3 übermittelten Angaben bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder ...
§ 16 TestV Transparenz (vom 01.03.2023)
... der Postleitzahl des jeweiligen Standortes oder den Gesamtbetrag der Abrechnung nach § 13 Absatz 5 Satz 3 , 6. die von als Testzentrum beauftragten Dritten je Testzentrum abgerechneten Kosten ... der Postleitzahl des jeweiligen Standortes oder den Gesamtbetrag der Abrechnung nach § 13 Absatz 5 Satz 3 , 7. die von der Kassenärztlichen Vereinigung je Testzentrum abgerechneten Kosten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 24.11.2022 BAnz AT 24.11.2022 V2
Artikel 1 5. TestVÄndV Änderung der Coronavirus-Testverordnung
... 1" durch die Wörter „§ 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 6" ersetzt. 8. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2 bis ...
Artikel 2 5. TestVÄndV Weitere Änderung der Coronavirus-Testverordnung
... in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung" eingefügt. 8. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
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