Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (5. TrinkwVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 38 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 55 des Infektionsschutzgesetzes, von denen § 38 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 98 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:


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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1).



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