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Zitierungen von § 19 IRegBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 IRegBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRegBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Implantateregister-Gebührenverordnung (IRegGebV)
Artikel 1 V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 370
§ 2 IRegGebV Gebühr für die Erfassung implantatbezogener Maßnahmen
... erhoben. Mit den Gebühren sind auch die Kosten der standardisierten Berichte nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 der Implantateregister-Betriebsverordnung abgegolten. (2) Die Gebühren nach Absatz 1 werden zum Ende des Jahres ...
§ 3 IRegGebV Gebühr für die Erfassung von Implantaten
... erhoben. Mit der Gebühr sind auch die Kosten der standardisierten Berichte nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 der Implantateregister-Betriebsverordnung abgegolten. (2) Zur Zahlung der Gebühren nach Absatz 1 verpflichtet ist  ...
§ 4 IRegGebV Gebühren für den Zugang zu den Registerdaten
... 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 und Satz 2 sowie Absatz 2 des Implantateregistergesetzes auf Anfrage nach § 19 Absatz 2 und 3 der Implantateregister-Betriebsverordnung und für den Datenzugang zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken nach § 31 des ...