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Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze (1. UStatGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Artikel 1 Nummer 2 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2022 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. September 2021.

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