Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie (AAVDAnpVBer k.a.Abk.)

B. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4456 (Nr. 68); Geltung ab 25.03.2020

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 25. März 2020 AAVDAnpV Artikel 2, LAP-gehDAAV § 35

Die Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie vom 25. August 2021 (BGBl. I S. 4058) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 2 Nummer 20 ist nach dem Wort „Nach" die Angabe „§ 35" einzufügen.



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