Änderung Anlage 1 TAMG vom 01.01.2023

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Anlage 1 TAMG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
Anlage 1 TAMG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2852

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(Text neue Fassung)

Anlage 1 (zu §§ 54, 55 Absatz 1 und § 56 Absatz 1) Einteilung der Nutzungsarten


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1 | 2 | 3 | 4

Laufende
Nummer | Nutzungsart | Verringerung
des Einsatztzes
antibiotisch
wirksamer
Arzneimittel
bei Tieren | Tierärztliche
Mitteilung
über die
Arzneimittel-
verwendung

1. | Rinder (Bos taurus)

1.1 | Rinder, die der Milcherzeugung dienen, ab der ersten Abkalbung | X | X

1.2 | nicht auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber ab der Einstallung
im aufnehmenden Betrieb bis zu einem Alter von 12 Monaten | X | X

1.3 | zur Mast gehaltene Rinder ab einem Alter von 12 Monaten | | X

1.4 | Rinder ab einem Alter von 12 Monaten, die weder Milchkühe noch
Mastrinder sind | | X

1.5 | auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber bis zu einem Alter von
12 Monaten | | X

1.6 | Rinder, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stunden
bis zu einer Woche gehalten werden | | X

2. | Schweine (Sus scrofa domestica)

2.1 | nicht abgesetzte Saugferkel ab der Geburt bis zu dem Zeitpunkt, an
dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wird | X | X

2.2 | Ferkel ab dem Zeitpunkt, ab dem das jeweilige Tier vom Muttertier
abgesetzt wird bis zum Erreichen eines Gewichts von 30 kg | X | X

2.3 | zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von mehr als 30 kg | X | X

2.4 | zur Zucht gehaltene Sauen und Eber ab der Einstallung zur Ferkel-
erzeugung | X | X

2.5 | nicht zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von 30 kg | | X

2.6 | Schweine, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stun-
den bis zu einer Woche gehalten werden | | X

3. | Hühner (Gallus gallus)

3.1 | zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Hühner ab dem Zeitpunkt des
Schlüpfens des jeweiligen Tieres | X | X

3.2 | zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab der Aufstallung
im Legebetrieb | X | X

3.3 | zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab dem Zeitpunkt
des Schlüpfens des jeweiligen Tieres bis seiner Aufstallung im Lege-
betrieb | X | X

3.4 | Hühner-Eintagsküken in Brütereien und beim Transport | | X

3.5 | sonstige Hühner, die nicht unter die Nummern 3.1 bis 3.4 fallen | | X

4. | Puten (Meleagris gallopavo)

4.1 | zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Puten ab dem Zeitpunkt des
Schlüpfens des jeweiligen Tieres | X | X

4.2 | Puten-Eintagsküken in Brütereien und beim Transport | | X

4.3 | sonstige Puten, die nicht unter die Nummern 4.1 bis 4.2 fallen | | X




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