interne Verweise§ 39 TAMG Verbot der Anwendung (vom 01.04.2024) ... 1 Buchstabe a genannten Tierarten anzuwenden. (3) Es ist verboten, ein im Sinne von § 37 Absatz 3 bedenkliches Tierarzneimittel oder veterinärmedizintechnisches Produkt, das keiner Zulassung ...
§ 87 TAMG Strafvorschriften ... Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 37 Absatz 2 ein Tierarzneimittel oder ein veterinärmedizintechnisches Produkt in den Verkehr bringt oder ...
§ 88 TAMG Strafvorschriften ... entgegen § 10 Absatz 8 Satz 1 eine klinische Prüfung beginnt, 3. entgegen § 37 Absatz 1 ein Tierarzneimittel oder ein veterinärmedizintechnisches Produkt in den Verkehr bringt oder ...
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