interne Verweise§ 87 TAMG Strafvorschriften ... Produkt in den Verkehr bringt oder auf dem Markt bereitstellt, 2. entgegen § 38 Absatz 1 Nummer 1 ein Tierarzneimittel, einen Wirkstoff oder ein veterinärmedizintechnisches Produkt herstellt ...
§ 88 TAMG Strafvorschriften ... Produkt in den Verkehr bringt oder auf dem Markt bereitstellt, 4. entgegen § 38 Absatz 1 Nummer 2 ein Tierarzneimittel, einen Wirkstoff oder ein veterinärmedizinisches Produkt herstellt oder ...
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