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Zitierungen von § 73 TAMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 TAMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TAMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 72 TAMG Durchführung der Überwachung (vom 10.03.2026)
... Markt; 6. Proben zu fordern oder zu entnehmen und diese amtlich untersuchen zu lassen; § 73 bleibt unberührt. Im Fall von Satz 1 Nummer 3 und 4 dürfen folgende ...
§ 74 TAMG Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten (vom 10.03.2026)
... von ihnen bestellten Vertreter sind verpflichtet, die Maßnahmen nach § 72 Absatz 4 und § 73 Absatz 1 zu dulden und die in der Überwachung tätigen Personen bei der Erfüllung ihrer ...
§ 76 TAMG Maßnahmen der zuständigen Behörden (vom 10.03.2026)
... Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, bis das Ergebnis einer nach § 73 Absatz 1 entnommenen Probe oder einer Prüfung nach Nummer 1 vorliegt, 4. das Bereitstellen ...
§ 77 TAMG Überwachung von Stoffen, die als Tierarzneimittel verwendet werden können (vom 10.03.2026)
... §§ 72 bis 74 gelten entsprechend für die in § 72 Absatz 2 genannten Unternehmen, Betriebe, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
G. v. 04.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 60
Artikel 2 TierGesGuaÄndG Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
...  6. Proben zu fordern oder zu entnehmen und diese amtlich untersuchen zu lassen; § 73 bleibt unberührt." 24. § 79 Absatz 7 wird durch den folgenden Absatz 7 ...
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