Zitierungen von Anlage 2 TAMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 TAMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TAMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 57 TAMG Ermittlung der Therapiehäufigkeit (vom 01.01.2023)
... jeweils bis zu den in Satz 2 genannten Zeitpunkten in pseudonymisierter Form die in der Anlage 2 aufgeführten, halbjährlich ermittelten Daten zum Zweck der Risikobewertung auf dem ... Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat jährlich zu den in der Anlage 2 aufgeführten, von den zuständigen Behörden übermittelten Daten des Vorjahres ...
§ 93 TAMG Weitere Anwendung von Vorschriften (vom 01.01.2023)
... Die in der Anlage 2 genannten Daten, die die zuständige Behörde im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 27. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2852
Artikel 1 TAMGÄndG Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
...  c) Die Angabe zur Anlage wird durch die folgende Angabe zu den Anlagen 1 bis 2 ersetzt: „Anlage 1 Einteilung der Nutzungsarten Anlage 2 Dem ... Anlagen 1 bis 2 ersetzt: „Anlage 1 Einteilung der Nutzungsarten Anlage 2 Dem Bundesinstitut für Risikobewertung zum Zweck der Durchführung einer Risikobewertung ... jeweils bis zu den in Satz 2 genannten Zeitpunkten in pseudonymisierter Form die in der Anlage 2 aufgeführten, halbjährlich ermittelten Daten zum Zweck der Risikobewertung auf dem ... durchzuführen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat jährlich zu den in der Anlage 2 aufgeführten, von den zuständigen Behörden übermittelten Daten des Vorjahres ... 58 getroffenen Maßnahmen." 7. Die Anlage wird durch folgende Anlagen 1 bis 2 ersetzt: „Anlage 1 (zu §§ 54, 55 Absatz 1 und § 56 Absatz 1) ... unter die Nummern 4.1 bis 4.2 fallen   X Anlage 2 (zu § 57 Absatz 3 Satz 3) Dem Bundesinstitut für Risikobewertung zum Zweck ...


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