Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.10.2022 aufgehoben

§ 5 - Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung (GrImpfSRV k.a.Abk.)

V. v. 01.10.2021 BAnz AT 04.10.2021 V1
Geltung ab 05.10.2021 bis 04.10.2022; FNA: 2126-13-34 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 5 ändert mWv. 5. Oktober 2022 GrImpfSRV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Sie tritt am 4. Oktober 2022 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Oktober 2021.



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