Die
Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch
Artikel 24 Absatz 9 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 339 Absatz 3 und in § 340 Absatz 3 Satz 1 wird jeweils die Angabe „26 Euro" durch die Angabe „28,60 Euro" ersetzt.
- 2.
- § 341 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 wird die Angabe „52 Euro" durch die Angabe „57,20 Euro" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 wird die Angabe „26 Euro" durch die Angabe „28,60 Euro" ersetzt.
Artikel 34 ERVAG Inkrafttreten ... (2) Artikel 7 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Die Artikel 20 und 33 treten am 1. November 2021 in Kraft. (4) Die Artikel 5, 9, 12, 15 und 18 treten am 1. ...
Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
G. v. 12.07.2022 BGBl. I S. 1142