Artikel 1 - Anordnung zur Neufassung der BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BMVgBeamtVZustNFAnO k.a.Abk.)

A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4626 (Nr. 71); Geltung ab 01.10.2021, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 1 Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung


Artikel 1 ändert mWv. 1. Oktober 2021 BMVgBeamtVZustAnO

(gesamter Text siehe BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung - BMVgBeamtVZustAnO)



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