Artikel 3 - Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel (AromenRAV k.a.Abk.)

V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723 (Nr. 75); Geltung ab 27.10.2021
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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 27. Oktober 2021 AromV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Aromenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2006 (BGBl. I S. 1127), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Oktober 2021.



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