Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 KrW/AbfMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrW/AbfMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KrW/AbfMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 2 KrW/AbfMeistPrV Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... und mündlich in Form von handlungsspezifischen Aufgabenstellungen gemäß § 5 zu ...
§ 7 KrW/AbfMeistPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... zu bewerten: 1. die beiden schriftlichen Situationsaufgaben nach § 5 Absatz 2 und 2. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 5 Absatz 6.  ... nach § 5 Absatz 2 und 2. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 5 Absatz 6 . Aus den beiden Bewertungen der schriftlichen Situationsaufgaben und der ...


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