Zitierungen von § 20 HöfeVfO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 HöfeVfO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HöfeVfO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
§ 136 GNotKG Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (vom 01.01.2021)
...  10. § 138 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes, 11. die §§ 18 bis 24 der Verfahrensordnung für Höfesachen, 12. § 18 des Gesetzes zur ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 33 2. KostRMoG Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
... §§ 18 bis 24 der Verfahrensordnung für Höfesachen vom 29. März 1976 (BGBl. I S. 881, 885; ...


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