Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BTÄndB k.a.Abk.)

B. v. 26.10.2021 BGBl. I S. 4830 (Nr. 77); Geltung ab 27.10.2021
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 27. Oktober 2021 GO-BT Anlage 1, § 18, § 126a, GO-BT Anl1

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 24. Juni 2021 (BGBl. I S. 2868), wird wie folgt geändert:

1.
Anlage 1 wird aufgehoben.

2.
§ 18 wird aufgehoben.

3.
§ 126a wird wie folgt gefasst:

§ 126a Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19

(1) Anwesend im Sinne des § 67 Satz 1 sind auch diejenigen Mitglieder, die über elektronische Kommunikationsmittel an der Sitzung teilnehmen.

(2) Die Ausschüsse, einschließlich des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, können ihren Vorsitzenden auch in Sitzungswochen entsprechend § 72 zu Abstimmungen außerhalb einer Sitzung ermächtigen, für Abstimmungen und Beschlussfassungen können in Abweichung von § 48 Absatz 1 Satz 1 auch elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden.

(3) Öffentliche Ausschussberatungen und öffentliche Anhörungssitzungen können auch so durchgeführt werden, dass der Öffentlichkeit Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird.

(4) § 126a findet bis zum 31. Dezember 2021 Anwendung."

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Die Präsidentin des Deutschen Bundestages

Bärbel Bas



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