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Zitierungen von § 16 PAngV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 PAngV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PAngV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 PAngV Entgeltliche Finanzierungshilfen
... §§ 16 und 17 sind auf Verträge entsprechend anzuwenden, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher ...
§ 20 PAngV Ordnungswidrigkeiten
... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder 5. entgegen § 16 Absatz 7 einen Hinweis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ...
Zitat in folgenden Normen
Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV)
V. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1413; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4921
§ 6 AltvPIBV Effektiver Jahreszins (vom 28.05.2022)
... 1 Nummer 3 des Gesetzes sind die Gesamtkosten als jährlicher Prozentsatz des Kredits nach § 16 Absatz 1 der Preisangabenverordnung in der jeweils geltenden Fassung anzugeben. Für das Altersvorsorgevermögen, ... Altersvorsorgebeiträge einzubeziehen, es sei denn, die Kosten fallen unter eine Ausnahme des § 16 Absatz 4 der Preisangabenverordnung ...
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
Artikel 7 G. v. 26.06.2001 BGBl. I S. 1310, 1322; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 156
§ 2a AltZertG Kostenstruktur (vom 07.11.2023)
... im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 die Kosten und die Gebühren nach § 16 Absatz 4 der Preisangabenverordnung sowie 3. Steuern, die der Anbieter für den Anleger einzubehalten und ...
§ 7 AltZertG Informationspflichten im Produktinformationsblatt (vom 07.11.2023)
... der Gesamtkosten, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags nach § 16 Absatz 1 der Preisangabenverordnung , und des Gesamtdarlehensbetrags; 9. eine Aufstellung der Kosten nach § ...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
§ 491 BGB Verbraucherdarlehensvertrag (vom 19.06.2026)
... zum Arbeitsvertrag zu einem niedrigeren als dem marktüblichen effektiven Jahreszins ( § 16 der Preisangabenverordnung ) abgeschlossen werden und anderen Personen nicht angeboten werden, 5. die nur mit einem ...
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 16.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 212
Artikel 247 EGBGB Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, entgeltlichen Finanzierungshilfen und Darlehensvermittlungsverträgen (vom 19.06.2026)
... Darlehensvertrags Anspruch hat. Die Gesamtkosten und der effektive Jahreszins sind nach § 16 der Preisangabenverordnung zu berechnen. (3) Der Gesamtbetrag und der effektive Jahreszins sind anhand ...
Anlage 6 EGBGB (zu Artikel 247 § 1 Absatz 2) Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt) (vom 19.06.2026)
... Warnhinweis ist durch ein zusätzliches anschauliches Beispiel für den gemäß § 16 Absatz 2 bis 6 und 8 der Preisangabenverordnung errechneten effektiven Jahreszins zu ergänzen. Bei mehrteiligen Krediten (z. B. zugleich zum ... oder Sollzinssätzen vorsieht und der Kreditgeber die Annahmen nach der Anlage zu § 16 der Preisangabenverordnung zugrunde legt, so weist er darauf hin, dass andere Mechanismen der Inanspruchnahme bei dieser Art ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 139
Anhang 1 VerbrKruKlNÄndG zu Artikel 2 Nummer 6
... vorsieht und der Kreditgeber die Annahme nach Nummer 2 Buchstabe b der Anlage zu § 16 der Preisangabenverordnung zugrunde legt, ist ein Hinweis darauf aufzunehmen, dass andere Mechanismen der ...
Anhang 2 VerbrKruKlNÄndG zu Artikel 8 Nummer 7
... (zu § 16 ) Berechnung des effektiven Jahreszinses 1. Grundgleichung zur Darstellung der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Altersvorsorgereformgesetz
G. v. 26.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 156
Artikel 6 AltVRefG Weitere Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... der Gesamtkosten, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags nach § 16 Absatz 1 der Preisangabenverordnung , und des Gesamtdarlehensbetrags; 9. Hinweise zu den Möglichkeiten und Folgen ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 139
Artikel 1 VerbrKruKlNÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... zum Arbeitsvertrag zu einem niedrigeren als dem marktüblichen effektiven Jahreszins ( § 16 der Preisangabenverordnung ) abgeschlossen werden und anderen Personen nicht angeboten werden, 3. die nur mit ...
Artikel 8 VerbrKruKlNÄndG Änderung der Preisangabenverordnung
... „§ 18 (weggefallen) § 19 Finanzierungshilfen". 2. § 16 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „bis 6 und 8" ... den folgenden § 19 ersetzt: „§ 19 Finanzierungshilfen Die §§ 16 und 17 sind auf Verträge entsprechend anzuwenden, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher ... Gesetzbuchs gewährt." 6. In § 20 Nummer 5 wird die Angabe „ § 16 Absatz 7" durch die Angabe „§ 17 Absatz 7" ersetzt. 7. Die Anlage ...
Verordnung zur Novellierung der Preisangabenverordnung
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4921
Artikel 2 PAngVEV Folgeänderungen
... vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist," durch die Angabe „ § 16 Absatz 1 der Preisangabenverordnung " ersetzt. 2. In Absatz 2 wird die Angabe „§ 6 Absatz 4" durch die ...
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