§ 10 - Befahrensregelungsverordnung Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommern (NPBefVMVK)

V. v. 24.06.1997 BGBl. I S. 1542; zuletzt geändert durch Artikel 30 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Geltung ab 10.07.1997; FNA: 940-9-22 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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§ 10



Diese Verordnung tritt am 10. Juli 1997 in Kraft. Gleichzeitig treten für den Bereich der Bundeswasserstraßen § 6 Abs. 1 Nr. 18, Abs. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 3, § 8 der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 genannten Verordnung, § 6 Abs. 1 Nr. 14, § 8 der in § 1 Abs. 1 Nr. 2 genannten Verordnung und § 6 Abs. 4 Nr. 12, § 8 der in § 1 Abs. 1 Nr. 3 genannten Verordnung außer Kraft.



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