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Zitierungen von § 4 NPBefVMVK

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 NPBefVMVK verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NPBefVMVK selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 NPBefVMVK (vom 04.06.2016)
... sowie die in dieser Verordnung genannten besonderen Schutzgebiete der Boddengewässer (§ 4 ) sind aus den amtlichen Seekarten des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie in ihrer ... mit den Schutzzonen I und II und den darin liegenden besonderen Schutzgebieten (§ 4 ) sind aus der Anlage I zu ...
§ 2 NPBefVMVK
... in Absatz 2 festgelegten Verhaltensgrundsätze gestattet, soweit dies in den §§ 3 bis 6 nicht untersagt oder soweit bei Untersagung eine Befreiung nach § 7 gewährt worden ...
§ 3 NPBefVMVK (vom 04.06.2016)
... Betrieb von ferngesteuerten Schiffsmodellen ist in den Schutzzonen I sowie in den in § 4 besonders ausgewiesenen Schutzgebieten der Schutzzonen II nicht gestattet. (2) ... eines Abstandes von 200 m zu den wasserseitigen Schilfkanten im Uferbereich sowie in den in § 4 besonders ausgewiesenen Schutzgebieten mit Segelsurfbrettern zu befahren. Die direkten ...
§ 7 NPBefVMVK (vom 04.06.2016)
... Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann Befreiungen von den §§ 3 bis 6 gewähren, wenn 1. die Einhaltung der Verbote zu einer nicht beabsichtigten ...
§ 8 NPBefVMVK
... Die §§ 4 bis 6 gelten nicht für 1. Wasserfahrzeuge des Bundes oder des Landes ...
§ 9 NPBefVMVK
... Höchstgeschwindigkeit überschreitet, 6. entgegen § 4 , § 5 oder § 6 Satz 1 eine dort bezeichnete Bundeswasserstraße befährt oder ...
Anlage II NPBefVMVK (zu § 4 Abs. 1 und 2) Befahrensverbote außerhalb der Fahrwasser im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
 
Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 30 WSVZuAnpV Änderung der Befahrensregelungsverordnung Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommern
... Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt. 3. In § 4 Absatz 1, § 5 und § 6 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wasser- und ...
 
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