interne Verweise§ 2 NPBefVMVK ... in Absatz 2 festgelegten Verhaltensgrundsätze gestattet, soweit dies in den §§ 3 bis 6 nicht untersagt oder soweit bei Untersagung eine Befreiung nach § 7 gewährt worden ...
§ 7 NPBefVMVK (vom 04.06.2016) ... Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann Befreiungen von den §§ 3 bis 6 gewähren, wenn 1. die Einhaltung der Verbote zu einer nicht beabsichtigten ...
§ 8 NPBefVMVK ... Die §§ 4 bis 6 gelten nicht für 1. Wasserfahrzeuge des Bundes oder des Landes ...
§ 9 NPBefVMVK ... überschreitet, 6. entgegen § 4, § 5 oder § 6 Satz 1 eine dort bezeichnete Bundeswasserstraße befährt oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenWSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
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